Selbsthilfe Förderung

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge: die Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die Krankenkassenindividuelle Projektförderung.

Der Diabetikerbund Hamburg e. V. erhielt von der „Koordinierungsstelle Selbsthilfeförderung der GKV in Hamburg“ die Pauschalförderung im Jahr von:

2017      8.000 Euro
2018    12.000 Euro
2019    12.000 Euro
2020   17.000 Euro
2021    10.000 Euro
2022   25.000 Euro

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