Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge: die Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die Krankenkassenindividuelle Projektförderung.
Der Diabetikerbund Hamburg e. V. erhielt von der „Koordinierungsstelle Selbsthilfeförderung der GKV in Hamburg“ die Pauschalförderung im Jahr von:
2017 8.000 Euro
2018 12.000 Euro
2019 12.000 Euro
2020 17.000 Euro
2021 10.000 Euro
2022 25.000 Euro
Wir danken für diese Hilfe!
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Unsere Kontonummer ist: IBAN: DE 71 2512 0510 0007 441 000
Sie können sich auch gerne per E-Mail info@diabetikerbund-hamburg.de an uns wenden oder rufen Sie uns an: 040 2000 438-0.
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